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SPARERFREIBETRAG
Der Sparerfreibetrag gibt die Höhe der Einkünfte aus Kapitalanlagen an, bis zu denen diese steuerfrei sind.
Unter solche Kapitalanlagen, für die der Sparerfreibetrag gilt, fallen unter anderem Zinseinnahmen, Dividenden sowie Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (so genannte Spekulationsgewinne) von Aktien, Fonds, Zertifikaten und anderen Wertpapieren.
Den Sparerfreibetrag gibt es schon seit einigen Jahren und besonders innerhalb der letzten Jahre wurde er, zum Füllen der chronisch leeren Haushaltskassen, immer weiter gekürzt.
Bis zum 31.12.2003 galten folgende Sparerfreibeträge:
- 1.550 Euro für Ledige
- 3.100 Euro für Verheiratete
- 1.371 Euro für Ledige
- 2.740 Euro für Verheiratete
- 750,- Euro für Ledige und
- 1.500 Euro für Verheiratete
Oftmals wird der Sparerfreibetrag mit dem so genannten Freibetrag für Kapitalerträge, auch Sparer-Pauschalbetrag genannt, verwechselt. Dieser Freibetrag für Kapitalerträge enthält aber neben dem Sparerfreibetrag noch die so genannte Werbungskostenpauschale, welche sich auf folgende Werte beläuft:
- 51 Euro für Ledige und
- 102 Euro für Verheiratete
- 801 Euro für Ledige und
- 1.602 Euro für Verheiratete
Natürlich empfiehlt es sich unter steuerlichen Gesichtspunkten, die Freistellungsaufträge so zu verteilen, dass besonders dort, wo der Anleger hohe Zinseinnahmen erzielt wie etwa einem Tagesgeldkonto, auch der größte Teil des Freibetrages erteilt wird und das Girokonto etwa nur einen sehr geringen Freibetrag zugeteilt bekommt.
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