DIVIDENDE

Dividenden sind Ausschüttungen des Unternehmensgewinns an die Aktionäre. Dabei wird jedoch meist nicht der ganze Gewinn ausgeschüttet, sondern ein Teil davon als Rücklagen dem Unternehmen wieder zugeführt. Dies geschieht, um damit zukünftig zu tätigende Investitionen zu finanzieren, die ja wiederum den Wert des Unternehmens steigern.

Die Höhe der Dividende ist jedoch nicht einfach vorgegeben, wie z.B. xy Prozent des Unternehmensgewinns, sondern wird vom Vorstand überlegt und dann bei der Hauptversammlung den Aktionären vorgeschlagen, die dann der vorgeschlagenen Höhe der Dividende zustimmen muss.

Manchmal kommt es sogar vor, dass ein Unternehmen eine so genannte Sonderdividende gewährt. Diese übersteigt dann den Überschuss des Unternehmens, wird aber eben nur in besonderen Fällen gewährt.

In schlechten Zeiten kann es jedoch auch vorkommen, dass eine Aktiengesellschaft trotz eines Unternehmensgewinns keine Dividenden auszahlt, sondern den ganzen Gewinn in die Rücklagen einbringt. Aber auch dies kann nur mit der Zustimmung der Anteilseigner, der Aktionäre, geschehen.

Besteuerung von Dividenden

Seit 2009 werden auch Dividenden der Abgeltungssteuer unterworfen, also oberhalb des jetzt geltenden Sparerpauschbetrages mit dem pauschalen Satz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlags und eventuell anfallender Kirchensteuer besteuert. Das bis Ende 2008 geltende Halbeinkünfteverfahren, nach welchem Dividenden nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern waren, entfällt ersatzlos. Hat ein Anleger einen niedrigeren persönlichen Steuersatz als den der Abgeltungssteuer, kann er im Rahmen einer so genannten Günstigerprüfung die zuviel abgeführte Steuer zurückerstatten lassen.


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