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Börsenlexikon
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AUSGABEAUFSCHLAG
Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr seitens der Fondsgesellschaft, über die sie ihre Kosten zu decken versucht, die beim Vertrieb eines Fonds entstehen.
Die Zahlung des Ausgabeaufschlags erfolgt dabei auf zwei unterschiedliche Arten: entweder als Zuschlag zum Wert der gekauften Fonds (Fondsanteile für 1.000 Euro zuzüglich 5% Ausgabeaufschlag = 1.050 Euro Gesamtkosten) oder als Abzug von einem bestimmten Betrag, für den Fondsanteile erworben werden sollen (1.000 Euro für Fondsanteile zur Verfügung stehende Summe abzüglich 5% Ausgabeaufschlag ergibt 950 Euro, die in Fondsanteile investiert werden können).
Der Ausgabeaufschlag fällt für geschlossene Fonds in der Regel nur einmal an und wird zu Beginn fällig. Dasselbe gilt auch für Sparpläne mit geschlossenen Fonds. Wer zum Beispiel 25.000 Euro per Sparplan in einen geschlossenen Fonds mit 5% Ausgabeaufschlag investieren will, muss zu Beginn 1.250 Euro für den Ausgabeaufschlag an die Fondsgesellschaft zahlen, bevor der eigentliche Sparplan beginnt.
Bei offenen Fonds fällt der Ausgabeaufschlag bei jedem Kauf an, bei einem Sparplan also mit jeder Rate.
Inzwischen bieten sowohl Onlinebroker als auch Fondsvermittler immer mehr Fonds mit bis zu 100% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag an. Eine Übersicht solcher Anbieter, bei denen Sie besonders viele Fonds ganz ohne Ausgabeaufschlag erwerben können, finden Sie hier:
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