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ABGELTUNGSSTEUER

Jetzt Abgeltungssteuer sparen!Bei der Abgeltungssteuer handelt es sich um eine Steuer, bei der erstmalig in Deutschland Zinsen, Dividenden und Kursgewinne besteuert werden.

Eingeführt werden soll die Abgeltungssteuer 2009 mit einem voraussichtlichen Steuersatz von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und – wenn abzuführen - Kirchensteuer auf alle oben genannten Ertragsarten.

Dabei wird der entsprechende Betrag von der depotführenden Bank oder der Investmentgesellschaft einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt.

Mit der geplanten Einführung der Abgeltungssteuer entfällt dann auch das seit 2001 geltende Halbeinkünfteverfahren.

Bei dem bislang geltenden Halbeinkünfteverfahren sind nur 50% aller aus Kapitalanlagen erzielten Gewinne steuerlich zu berücksichtigen und auch nur dann, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als 12 Monate liegen.
Zielsetzung der Einführung der Abgeltungssteuer ist eine vollständige Erfassung und gleichmäßige Besteuerung aller Arten von Kapitalerträgen. Die vollständige Liste aller unter die Abgeltungssteuer fallenden Kapitalerträge umfasst:

Besonders der letzte Punkt ist sowohl Anlegern als auch Verbraucher- und Aktionärsverbänden ein Dorn im Auge, denn bislang mussten Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Zertifikaten, Fonds oder anderen Wertpapieren nur dann besteuert werden, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als 12 Monate lagen.



Ab 2009 werden dann auch solche Veräußerungsgeschäfte mit der geplanten Abgeltungssteuer belegt, bei denen zwischen An- und Verkauf mehr als 12 Monate liegen und bei denen bislang die erzielten Gewinne steuerfrei waren.

Besonders interessant für langfristig orientierte Anleger ist dabei die Tatsache, dass nach dem derzeitigen Stand die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte nur für Wertpapiere und Anlagen gilt, die ab 2009 gekauft werden. Eine Ausnahme davon bilden Zertifikate, worauf wir in unserer Übersicht weiter unten noch eingehen werden.

Bei allen Geld- und Kapitalanlagen, die bis Ende 2008 erworben werden, sind die erzielten Gewinne nach Ablauf der zur Zeit gültigen Spekulationsfrist von 12 Monaten auch nach Einführung der Abgeltungssteuer steuerfrei.

Als steuerliche Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer dienen die Bruttoerträge nach Abzug des Sparer-Pauschalbetrages aus Sparerfreibetrag und Werbekostenpauschale.

Um Anleger, deren persönlicher Steuersatz unterhalb der abgeführten 25% liegt, nicht zu benachteiligen, können diese zuviel einbehaltene Steuern im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.

Anleger und Sparer sollten ihre Kapitalanlagen unter dem Aspekt der Abgeltungssteuer spätestens bis Ende 2008 prüfen oder prüfen lassen und gegebenenfalls ihre Depots unter steuerlichen Gesichtspunkten optimieren, in dem zum Beispiel thesaurierende Fonds mit sehr langer Laufzeit ins Depot gelegt werden, da die daraus erzielten Kursgewinne bei einer Veräußerung nach mehr als 12 Monaten auch dann noch steuerfrei sind, so lange die entsprechenden Wertpapiere bis zum Ende 2008 gekauft wurden.

Wie kann man die Abgeltungssteuer umgehen?

Interessant ist die Variante einer wertpapiergebundenen Lebensversicherung. Hier wird innerhalb eines Lebensversicherungsmantels ein Depot eröffnet, in welchem der Anleger derzeit über 7.000 Fonds mit 100 Prozent Rabatt auf den Ausgabeaufschlag sowie fast alle an deutschen Börsen zugelassenen Wertpapiere wie Aktien, Zertifikate oder Anleihen erwerben kann. Transaktionen innerhalb dieses Depots bleiben steuerfrei, so dass die erzielten Gewinne ohne Abzüge reinvestiert werden können, was den Zinseszinseffekt maximiert. Läuft der Versicherungsvertrag mindestens zwölf Jahre und ist der Sparer bei Auszahlung desselben älter als 60 Jahre, wird nur die Hälfte des Ertragszuwachses - also der im Depot erzielten Gewinne - mit seinem persönlichen Steuersatz versteuert. Mehr Informationen sowie die Möglichkeit, sich kostenlose Unterlagen zu diesem einzigartigen Produkt zusenden zu lassen, finden Sie hier:

Wertpapiergebundene Lebensversicherung >>>

Eine weitere Möglichkeit, der Abgeltungssteuer zu entgehen, bieten Dachfonds. Wer als Anleger vor dem 01.01.2009 in einen solchen Dachfonds investiert, kann die daraus resultierenden Gewinne steuerfrei vereinnahmen, sofern die Haltedauer mehr als zwölf Monate beträgt. Mehr Informationen zu den Vorzügen von Dachfonds im Rahmen der Abgeltungssteuer finden interessierte Leser auf der folgenden Seite:

Dachfonds >>>

Jetzt Abgeltungssteuer sparen! Abgeltungssteuer umgehen mit wertpapiergebundenen Lebensversicherung. Hier informieren und Steuern sparen: Wertpapiergebundene Lebensversicherung

Um dem Anleger die steuerliche Betrachtung der einzelnen Anlageformen zu erleichtern, haben wir die Auswirkungen und Änderungen für die wichtigsten Anlageformen nachfolgend aufgeführt:

Anlage-/Sparform Besteuerung bis Ende 2008 Besteuerung ab 2009
Anleihen
Aktien
Fonds
Immobilien
Lebensversicherungen
Zertifikate
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