Bruttoentgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge

Wie funktioniert die Bruttoentgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Unter der Bruttoentgeltumwandlung versteht man ein Verfahren im Rahmen der Entgeltumwandlung, das vor allem in buchungstechnischer Hinsicht eine Rolle spielt. Dem betreffenden Mitarbeiter, der diese Lösung in Anspruch nehmen möchte, wird man nur eine Entgeltumwandlung vorschlagen.

Diese Entgeltumwandlung – in deren Bezug es mehrere Verfahren gibt – wird oftmals auch falsch als "Gehaltsverzicht" bezeichnet. Diese falsche Bezeichnung ist deshalb irreführend, da grundsätzlich nicht auf das Gehalt sondern nur auf dessen derzeitige Auszahlung verzichtet wird.

Im Grunde genommen ist es so, dass der Arbeitgeber hier einen bestimmten Prozentsatz des Gehaltes abzieht und für eine Betriebliche Altersvorsorge aufwendet. Wer sich dabei für eine Bruttoentgeltumwandlung entscheidet, bekommt eben diesen Prozentsatz direkt vom Bruttogehalt abgezogen.

Dieses Verfahren besitzt damit den Vorteil, dass auch entsprechend weniger Lohn- und Einkommenssteuer sowie weniger Abgaben zur Sozialversicherung zu zahlen sind. Dafür erhält der Arbeitnehmer eine sogenannte unbare Leistung zur Altersvorsorge.

Gewerkschaften und Sozialversicherungsträger sind skeptisch

Skeptisch betrachtet wird dieses Verfahren vor allem von Gewerkschaften und den Trägern der Sozialversicherungen. Hier sollte man sich aber nicht zuviel Gedanken um die Probleme anderer Leute machen, denn die Möglichkeiten und Grenzen der Bruttoentgeltumwandlung sind in der gesetzlichen Grundlage des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) eindeutig und umfassend geregelt.

Dabei ist auch klar definiert, dass der Arbeitnehmer keinesfalls auf sein Gehalt verzichtet, sondern dass bei einer Entgeltumwandlung – sei es nun eine Bruttoentgeltumwandlung oder eine andere Form – auf einen Teil des Gehaltes zugunsten einer Altersvorsorge verzichtet wird. Es werden also fällige Bestandteile des Entgeldes in eine wertgleiche Rentenzusage umgewandelt und dieser Vorgang vertraglich fixiert.

Wege und Möglichkeiten der Bruttoentgeltumwandlung

Um die Bruttoentgeltumwandlung in Anspruch zu nehmen bzw. durchzuführen stehen dem Arbeitgeber verschiedene Wege und Möglichkeiten offen. Hier kann also zwischen der Pensionskasse, dem Pensionsfonds und der Direktversicherung gewählt werden. Dabei besteht in allen drei Varianten auch die Chance die Voraussetzungen zur Riester-Förderung zu erzielen. Auf Beachtung dieses Aspektes und daraus resultierende weitere Vorteile hat der Mitarbeiter einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch.

Verwaltungsaufwand sollte beachtet werden

Dabei ist der Arbeitgeber aber nicht verpflichtet, ständig wechselnde Umwandlungsbeträge oder auch sehr kleine Bruttoumwandlungsbeträge zu akzeptieren, denn der Verwaltungsaufwand sollte im positiven Verhältnis zum Nutzen stehen. Hier sollte man eine sinnvolle Lösung finden, die allen Beteiligten gerecht wird und auch nicht mit dem Grundgedanken einer Vermögensbildung korreliert.

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